Uns bei Riccardo liegt ein geleaktes Dokument vor, das neue Einblicke in die Zukunft deiner Liquids gibt. Der überarbeitete Verordnungsentwurf vom 5. Oktober 2026 zeigt: Bei wichtigen Aroma- und Kühlstoffen haben sich die Pläne deutlich verändert.
Die Sorge um das eigene Lieblings-Liquid beschäftigt viele Dampfer. Besonders bei Menthol und anderen Kühlstoffen stand die Frage im Raum, ob sie künftig überhaupt noch verwendet werden dürfen. Genau hier enthält der uns vorliegende Entwurf eine entscheidende Änderung: Für elf Aroma- und Kühlstoffe sind Höchstmengen vorgesehen. Auch Menthol soll innerhalb eines festgelegten Grenzwerts weiterhin zulässig bleiben.
Das dürfte viele Dampfer aufhorchen lassen. Gleichzeitig enthält das Dokument weiterhin geplante Verbote einzelner Zusatzstoffe, darunter Sucralose und Menthyllactat. Welche Folgen die Vorschläge für einzelne Liquids hätten, hängt deshalb auch von deren Zusammensetzung ab.
Noch ist nichts endgültig beschlossen: Das Dokument ist ein Entwurf und keine bereits geltende Neuregelung. Es gibt aber einen konkreten Einblick, in welche Richtung sich die Vorgaben entwickeln könnten.
Wir zeigen dir, was in dem geleakten Entwurf steht, welche Änderungen besonders wichtig sind und was das für dich und deine Liquids bedeuten könnte.
Aromenverbot 2026: Was hat sich geändert?
Am 5. Oktober 2026 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung vorgelegt. Wenn man den früheren Verbotstendenzen aus dem Januar etwas Positives abgewinnen möchte, dann das: Die Politik hat zugehört.
Statt den Holzhammer auszupacken und ganze Geschmacksrichtungen pauschal zu verbieten, geht der Trend jetzt in Richtung feingliedriger Regulierungen: Grenzwerte statt Verbote.
Für die Praxis heißt das: Der Gesetzgeber schaut sich nun die konkrete Dosierung einzelner Inhaltsstoffe an. Niemand plant aktuell, Dampfern ihre fruchtigen oder frischen Liquids komplett zu nehmen.
Menthol und Kühlstoffe: Höchstmenge statt Verbot
Besonders bei Menthol-Liebhabern war die Sorge groß. Hier gibt der neue Entwurf klare Entwarnung bezüglich eines Totalverbots: Für Menthol ist eine Höchstmenge von 26 mg/ml vorgesehen.
Damit bleibt Menthol als Geschmacksnote grundsätzlich erhalten. Auch für weitere beliebte Kühl- und Aromastoffe wurden klare Höchstmengen vorgeschlagen, an denen sich Liquid-Hersteller künftig orientieren können.
| Inhaltsstoff | Geplante Höchstmenge |
|---|---|
| Menthol | 26 mg/ml |
| Isopulegol | 1,4 mg/ml |
| Menthon | 13 mg/ml |
| 1,8-Cineol | 3,2 mg/ml |
Quelle: Referentenentwurf BMLEH vom 05.10.2026, Anlage 2a. Hinweis: mg/ml bezieht sich auf die Aromakonzentration je Milliliter Liquid, nicht auf den Nikotingehalt.
Welche Stoffverbote bleiben weiterhin geplant?
Während bei Menthol und Co. Grenzwerte ausreichen sollen, hält das Ministerium bei zwei Inhaltsstoffen an einem Verbot fest: Sucralose und Menthyllactat.
Vor allem der Verzicht auf Sucralose als Süßungsmittel ist für die Vaping-Branche nicht neu. Viele Premium-Hersteller verzichten bereits heute freiwillig darauf, da Sucralose beim Erhitzen auf hohe Temperaturen unerwünschte Spaltprodukte bilden kann und zudem Coils schneller verschleißt. Sucralosefreie Liquids schmecken hervorragend und schonen die Hardware.
Zusätzlich enthält der Entwurf Klarstellungen zu Cannabinoiden: Stoffe wie CBD sollen in E-Liquids nicht mehr verwendet werden dürfen, was spezifische Abgrenzungen zu anderen Gesetzgebungen schaffen soll.
Keine Panik vor dem Kalender: Wann würden Regeln greifen?
Gesetze entstehen nicht über Nacht. Der vorliegende Text ist ein Vorschlag, zu dem Verbände bis Ende Oktober 2026 Stellung nehmen können. Danach muss unter anderem noch der Bundesrat zustimmen.
Sollte die Verordnung genau so verabschiedet werden, sieht der Entwurf eine sehr kunden- und händlerfreundliche Übergangszeit vor:
- 12 Monate Schonfrist: Erst ab dem 13. Monat nach der offiziellen Verkündung müssten die neuen Stoffgrenzen bei der Produktion eingehalten werden.
- Abverkauf von Beständen: Bis zu diesem Tag hergestellte Liquids dürfen auch danach noch ganz normal abverkauft und von euch gekauft werden – bis die Lager leer sind.
Illegale Produkte vs. Qualitäts-Vaping
Viele Diskussionen in den Medien entstehen durch den Schwarzmarkt oder unseriöse Kiosk-Angebote mit bunten Einweg-Vapes zweifelhafter Herkunft.
Wir bei Riccardo unterscheiden hier ganz klar: Regulierte E-Zigaretten im Fachhandel erfüllen höchste Qualitätsstandards. Wer Jugendschutzvorgaben ignoriert oder nicht zugelassene Produkte importiert, schadet der gesamten Dampfer-Community und gehört streng kontrolliert.
Was bedeutet das jetzt konkret für dich?
Ganz einfach: Du musst jetzt keine Panikkäufe tätigen oder Bunkerkäufe anfangen.
Alle im regulären Fachhandel erhältlichen Liquids entsprechen den aktuell geltenden Gesetzen und sind vollkommen legal. Sollten Hersteller in Zukunft Rezepturen anpassen müssen (beispielsweise um Sucralose zu ersetzen oder Menthol-Grenzwerte einzuhalten), werden sie das tun, ohne dass du auf ein genussvolles Dampferlebnis verzichten musst.
Unsere Haltung bei Riccardo: Transparenz & Vertrauen
E-Zigaretten gehören ausschließlich in die Hände erwachsener Raucher und Dampfer. Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gibt es bei uns null Toleranz.
Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass erwachsene Ex-Raucher weiterhin Zugang zu geschmacklich attraktiven und sicheren Alternativen haben. Wir beobachten die gesetzlichen Entwicklungen für dich tagesaktuell und halten dich hier im Blog auf dem Laufenden.
Unser Versprechen: Wir informieren dich ehrlich, sachlich und ohne reißerische Schlagzeilen. Bei Riccardo dampfst du geprüft und sicher.
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Häufige Fragen (FAQ)
Verschwindet mein Lieblings-Liquid demnächst aus dem Shop?
Nein. Der Entwurf ist weder rechtskräftig noch bedeutet er das Aus für Geschmäcker. Sollten Rezepturänderungen nötig werden, haben die Hersteller ausgiebig Zeit, diese anzupassen.
Kommt jetzt ein komplettes Menthol-Verbot?
Nein, ein Komplettverbot ist vom Tisch. Es ist lediglich eine Höchstmenge von 26 mg/ml im Gespräch.
Muss ich mir jetzt Vorräte anlegen?
Nein. Weder stehen plötzliche Verkaufsverbote bevor, noch verschwinden Liquids über Nacht. Selbst bei Inkrafttreten des Gesetzes greifen lange Übergangsfristen.
Warum soll Sucralose verboten werden?
Sucralose steht im Verdacht, bei sehr hoher Hitzeentwicklung in E-Zigaretten gesundheitlich bedenkliche Stoffe freizusetzen. Viele moderne Liquids verzichten deshalb schon heute komplett auf Sucralose.
