E-Zigaretten, Akkuträger und Verdampfer gemäß TPD2
Warum Sie neue Geräte künftig 6 Monate nur ansehen aber nicht anfassen dürfen
Alle Neuerscheinungen auf dem Markt für E-Zigaretten finden Sie hier auf einen Blick. Aber leider dürfen Sie diese neuen Modelle nur ansehen und noch nicht kaufen! Der Grund dafür liegt in der EU-Tabakproduktrichtlinie aus dem Jahr 2014, die seitdem schrittweise in Kraft getreten ist. Viele Übergangsfristen aus dem Gesetzt sind längst ausgelaufen, seit dem 20.05.17 sind z.B. die Verpackungsgrößen nikotinhaltiger Liquids auf ein Maximum von 10 ml beschränkt.
TPD2 verfügt 6 Monate Sperrfrist über E-Zigaretten, Akkuträger und Verdampfer
Bei E-Zigaretten und Akkuträgern sieht die TPD2 eine sechsmonatige Sperrfrist für alle neuen Geräte vor. Innerhalb dieser Zeitspanne - gerechnet ab Anmeldung des neuen Modells durch den Verkäufer - muss eine Prüfstelle das Gerät getestet haben. Liegt nach sechs Monaten kein Widerspruch vor, darf das Gerät in der EU frei verkauft werden.
Anmeldung neuer E-Zigaretten und Akkuträger bei der Prüfstelle
Natürlich melden wir jedes neue Gerät sofort nach Erscheinug bei der Prüfstelle an, und stellen einige hier auf der Seite als Vorschau aus. Sobald eine neue E-Zigarette oder ein Akkuträger hier sichtbar ist, zählen die Tage der Sperrzeit rückwärts. Aufgrund verschiedener Faktoren, die für uns leider nicht sechs Monate im voraus planbar sind, kann es vorkommen, dass eine hier ausgestellte E-Zigarette nicht in unser Shop-Sortiment aufgenommen wird. Hierfür bitten wir alle Dampfer um ihr Verständnis.
Andere beliebte Kategorien