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Liquidsteuer/Tabaksteuer auf E-Zigaretten

Nach langen Verhandlungen hat sich die Regierungskoalition am 09. Juni 2021 auf einen veränderten Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG) geeinigt. Dort wurde unter anderem beschlossen, dass Substitute für Tabakwaren, sprich E-Liquids, Aromen, Nikotin-Shots und Basen der Tabaksteuerpflicht unterliegen. Dieser Entwurf sieht zukünftig eine Besteuerung nach Volumengehalt vor. Flüssigkeiten die vor dem 30. Juni 2022 produziert wurden, dürfen bis zum 12. Februar 2023 unversteuert abverkauft werden. Welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf die E-Zigarettenbranche und dich als Dampfer hat, erfährst du hier. [1]

Wann kommt die Tabaksteuer auf E-Zigaretten?

Laut dem Bundestag soll der veränderte Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes ab dem 01. Juli 2022 in Kraft treten und anschließend in vier Stufen (mit unterschiedlicher Besteuerung) bis zum 01. Januar 2026 umgesetzt werden. Derzeit gibt es bereits in 14 von 28 EU-Ländern eine Tabaksteuer, welche im Durchschnitt bei 0,15 Euro liegt. [1]

Wie hoch wird die Tabaksteuer sein?

Der Bundestag hat folgende Stufen der Besteuerung beschlossen:

Bündnis für Tabakfreien Genuss reicht Verfassungsbeschwerde ein.

Schon im Bundestag sorgte die Erneuerung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes für ausgedehnte Verhandlungen, da die Meinungen in der Koalition diesbezüglich stark auseinander gingen. Laut dem Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) kritisierte die CDU/CSU-Fraktion und alle Oppositionsparteien vor allem den Aspekt, dass der Entwurf das Thema der Schadensminimierung von E-Zigaretten gegenüber Tabakzigaretten ignoriert. Zudem sei eine viel zu hohe Liquidsteuer im Vergleich zu Rauchtabak erhoben worden. [1]

Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG, äußerte sich wie folgt:

“[...] der jetzige Entwurf sorgt für große Verstimmung innerhalb der Branche. Die Steuer ist mehr als doppelt so hoch wie im EU-Durchschnitt. [...] Die meisten Dampfer in Deutschland werden die Verteuerung nicht akzeptieren.” [1]

[1] https://www.tabakfreiergenuss.org/e-zigarettensteuer-trotz-anpassung-hoechst-problematisch-bftg-strebt-verfassungsklage-an

[2] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/19_Legislaturperiode/2021-08-17-TabStMoG/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Drei Termine für deinen Kalender

▶ 30. Juni 2022

Bis zu diesem Tag ist es Herstellern, wie Riccardo, erlaubt ihre Flüssigkeiten steuerfrei zu produzieren und zu veräußern.

▶ 13. Februar 2023

An diesem Tag endet die Abverkaufsfrist für unversteuerte Flüssigkeiten, die vor dem 30. Juni 2022 hergestellt wurden.

▶ 1. Juli 2022

Flüssigkeiten die ab diesem Datum produziert werden, müssen im ersten Schritt der Liquidsteuer mit 0,16 € pro Milliliter besteuert werden. Dieser Steuerbetrag erhöht sich bis zum 01. Januar 2026 auf 0,32 € pro Milliliter.